Der Betrieb wird seit dem 1. Januar 2020 auf Rechnung des Beschwerdegegners geführt und von ihm und seiner Ehepartnerin als Betriebsleiterpaar geleitet. Zuvor war der Betrieb im Besitz der Eltern des Beschwerdegegners (Betriebskonzept 2024 Ziff. 1). Der Beschwerdegegner verfügt über eine Arbeitsanstellung bei der H.________ AG mit einem Arbeitspensum von 80 %. Zusätzlich ist er nebenamtlich im Gemeinderat tätig. Die Ehepartnerin des Beschwerdegegners ist mit einem Pensum von 80 % bei der I.________ angestellt (Betriebskonzept 2024 Ziff.