a bis l BewD15 aufgeführten Bewilligungen und Nachweise. Die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden entfällt, wenn das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordert oder die Baukosten eine Million Franken übersteigen (Art. 9 Abs. 2 BewD) [Anmerkung: Seit der Revision des BewD vom 29. April 2024 beträgt die Grenze 1.4 Millionen Franken].