Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Mit Schlussbemerkungen vom 4. November 2024 beantragt die Beschwerdeführerin die Gutheissung ihrer Beschwerde unter Auferlegung der Parteikosten an den Beschwerdegegner. Der Beschwerdegegner nahm mit Schlussbemerkungen vom 4. November 2024 Stellung und beantragt weiterhin die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung des Bauentscheids der Gemeinde vom 19. Januar 2021 und der Verfügung des AGR vom 27. November 2020. 8. Auf die Rechtsschriften und die Fachberichte sowie Stellungnahmen des LANAT wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.