Es sei indessen nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, weitere Abklärungen zur Ertragsentwicklung seit 2020 zu treffen und darauf basierend als erste Instanz neu zu entscheiden, ob der Betrieb ein existenzsicherndes Einkommen abwerfe und der längerfristige Bestand als ausreichend gesichert gelten könne. Vielmehr sei es sachgerecht, dass die BVD die erforderlichen Abklärungen treffe und anschliessend neu entscheide.