Es rechtfertige sich daher, die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen, um den Parteien insoweit das rechtliche Gehör zu gewähren. Das Verwaltungsgericht könne – soweit erforderlich – ergänzende Auskünfte oder Unterlagen einholen, z.B. zur Ertragsentwicklung seit 2020. Anschliessend werde es neu entscheiden müssen, ob die Bewilligung – mit oder ohne Beseitigungsrevers – erteilt werden könne. Es könne die Sache auch zur Gehörsgewährung und neuem Entscheid an eine untere Instanz weiterverweisen.