Mit Fachbericht vom 9. Juni 2021 nahm das LANAT gestützt auf die neu eingereichten Unterlagen nochmals zum Vorhaben Stellung und beantwortete dabei verschiedene Fragen des Rechtsamts. Mit abschliessender Stellungnahme vom 30. Juni 2021 hielt der Beschwerdegegner an seinen Anträgen gemäss Beschwerdeantwort vom 19. März 2021 fest. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 6. Juli 2021 Stellung und hielt dabei an ihren Anträgen und Ausführungen gemäss Beschwerde vom 16. Februar 2021 fest. Zusätzlich beantragte sie neu ebenfalls die Durchführung eines Augenscheins.