2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Februar 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 19. Januar 2021. Die Akten seien zur neuen Durchführung des Baubewilligungsverfahrens an das Regierungsstatthalteramt Thun zu überweisen. Eventualiter sei der Entscheid aufzuheben und es sei dem Bauprojekt des Beschwerdegegners der Bauabschlag zu erteilen.