«Das Ökonomiegebäude darf nur für die zonenkonforme Nutzung verwendet werden. Nach Wegfall der ursprünglichen Zweckbestimmung ist die Baute zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine rechtskräftige Baubewilligung für eine Nutzung vorliegt.» Gestützt auf die Verfügung des AGR erteilte die Gemeinde Fahrni mit Gesamtentscheid vom 19. Januar 2021 die Baubewilligung.