Mit Fachbericht vom 24. August 2020 kam die Fachstelle Boden des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) zum Schluss, dass das Bauvorhaben als landwirtschaftlich begründet nach Art. 16a RPG1 beurteilt werden könne. Mit Stellungnahme vom 7. Oktober 2020 nahm das LANAT zur Einsprache Stellung und hielt an seinem Fachbericht vom 24. August 2020 fest. Das AGR beurteilte das Vorhaben mit Verfügung vom 27. November 2020 unter Auflagen ebenfalls als zonenkonform. Als Auflage/Bedingung statuierte das AGR dabei unter anderem Folgendes: