Wie die Vorinstanz in ihrer Stellungnahme vom 10. Juli 2024 zutreffend ausführt, hat das Hochwasser 2014 gezeigt, dass es nicht nur um eine theoretische, sondern vielmehr um eine reale Gefahr geht, die beseitigt werden soll. Die Hochwasser entlang der Emme hätten zudem gezeigt, dass Bauten und Anlagen im Gewässerraum abgeschwemmt werden und Verklausungen mit Folgeüberschwemmungen begünstigen können. Weiter sprechen auch präjudizielle Gründe für eine vollständige Wiederherstellung. Der Bauherr, der sich nicht an die Baubewilligung hält oder ohne Baubewilligung baut, soll nicht besser gestellt werden als ein Bauherr, der die Baubewilligung einhält.