baugebiet in Frage gestellt und rechtswidriges Verhalten belohnt. Solche formell rechtswidrigen Bauten, die nachträglich nicht legalisiert werden können, müssen grundsätzlich beseitigt werden.30 Hier kommt dazu, dass die gewässerschutzrechtlichen Interessen und damit der Schutz des Gewässerraums das öffentliche Interesse am Rückbau zusätzlich verstärken. Wie die Vorinstanz in ihrer Stellungnahme vom 10. Juli 2024 zutreffend ausführt, hat das Hochwasser 2014 gezeigt, dass es nicht nur um eine theoretische, sondern vielmehr um eine reale Gefahr geht, die beseitigt werden soll.