würden. Die Baute bestehe seit mittlerweile rund 60 Jahren unbeanstandet. Darüber hinaus stehe direkt neben seiner Baute eine weitere Baute (F.________). Die Behauptung, wonach durch die Baute der Zugang zum Gewässer behindert werde, sei nicht zutreffend und nicht nachvollziehbar. Das Häuschen befinde sich abseits der Zugänge zur Emme. Seit 60 Jahren habe das Häuschen noch nie Probleme bezüglich des Zugangs zur Emme verursacht. Auch grössere Fahrzeuge wie Bagger würden den Zugang zur Emme unbeeinträchtigt passieren. Überdies würde im Falle eines Abbruchs immer noch die Nachbarbaute «im Weg» stehen.