Basierend auf der falschen Annahme, es sei zu einem vollständigen Abbruch gekommen, komme das AGR zum Schluss, dass die Baute nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar gewesen sei. Es unterlasse dabei, auf die von ihm eingereichten und datierten Bilder einzugehen, welche die bestimmungsgemässe Nutzung des Wochenendhäuschens zwischen dem Hochwasser 2014 und dem Ende der Arbeiten im Sommer 2021 belegen würden.