Den Ausführungen des Beschwerdeführers lässt sich entnehmen, dass die strittigen Arbeiten am betroffenen Häuschen nach dem Hochwasserereignis im Juli 2014 begannen und sich bis in den Sommer 2022 hinzogen, als das durch den Hagelvorfall im Sommer 2021 beschädigte Dach ersetzt wurde. Die massgebenden, nachfolgend zu prüfenden Bestimmungen von Art. 24c RPG waren auch schon im Jahr 2014 in Kraft, weshalb das anwendbare Recht vorliegend dem heute geltenden Recht entspricht. Dies gilt im Übrigen auch für die zu prüfenden Bestimmungen des Gewässerschutz- und Wasserbaurechts (E. 4 und 5).