Diese Ausführungen machen deutlich, dass um das bestehende Gebäude herum ein neues Haus erstellt und das bestehende Gebäude dabei etappenweise abgebrochen wurde. Sowohl die kompletten Fassaden als auch das ganze Dach des alten Gebäudes wurden im Verlaufe der Zeit entfernt. Wie die Vorinstanz richtig ausführt, ist vom alten Gebäude praktisch nur noch das Fundament mit den Betonpfeilern übrig, wobei auch diesbezüglich festzuhalten ist, dass das Betonfundament des neuen Hauses im Vergleich zum Betonfundament des Nachbarhäuschens sehr neu erscheint11, was auch diesbezüglich eine Erneuerung vermuten lässt.