Da der Beschwerdeführer zudem selber ausführte, dass der bisherige spezielle Wandaufbau über keine Eck- oder Mittelpfosten verfügt habe8, steht fest, dass die bisherige Wandkonstruktion und deren tragenden Elemente insgesamt komplett entfernt wurden. Unstrittig und auf den eingereichten Bildern9 gut zu erkennen ist sodann, dass nach dem Hagelereignis 2021 ein komplett neues Dach erstellt wurde, wobei die neue Dachkonstruktion nicht mehr – wie vorher – auf der (inzwischen entfernten) Innenkonstruktion (innere Verschalung) des Häuschens befestigt und festgeschraubt ist, sondern sich allein auf der neuen Balkenkonstruktion montiert wurde und sich einzig auf diese abstützt.