Fest steht jedoch gestützt auf die Fotos in den Beschwerdebeilagen7, dass die Innenschalung nach Anbringen des Dachersatzes entfernt wurde, sind doch auf diesen Bildern die mit der Aussenschalung neu angebrachten Holzspannplatten sowie die abgesägten Latten der ursprünglichen Innenverschalung zu erkennen. Da der Beschwerdeführer zudem selber ausführte, dass der bisherige spezielle Wandaufbau über keine Eck- oder Mittelpfosten verfügt habe8, steht fest, dass die bisherige Wandkonstruktion und deren tragenden Elemente insgesamt komplett entfernt wurden.