werden muss. Ob tatsächlich von einer Erweiterung des Volumens und damit der Nutzungsmöglichkeiten auszugehen ist, was vom Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 1. Oktober 2024 bestritten wird, ist nicht entscheidend und kann daher offen bleiben. Fest steht jedoch gestützt auf die Fotos in den Beschwerdebeilagen7, dass die Innenschalung nach Anbringen des Dachersatzes entfernt wurde, sind doch auf diesen Bildern die mit der Aussenschalung neu angebrachten Holzspannplatten sowie die abgesägten Latten der ursprünglichen Innenverschalung zu erkennen.