Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte schloss sich mit Eingabe vom 27. September 2024 den Ausführungen in der Beschwerde an. Auch er vertritt die Ansicht, dass das Wochenendhäuschen nie abgebrochen, sondern nach den Unwetterereignissen lediglich repariert worden sei. Die Grundstruktur des Wochenendhäuschens habe sich über die Jahre nicht verändert. Auch die Gemeinde vertritt in ihrer Eingabe vom 27. September 2024 die Ansicht, dass es sich vorliegend um eine Sanierung einer unbeheizten Kleinbaute handle.