Die Gemeinde reichte ein «Plädoyer zur Beschwerdesache» vom 27. September 2024 ein und führt darin unter dem Titel «Antrag» aus, sie spreche sich ausdrücklich gegen einen Abbruch des Wochenendhäuschens aus. Die Entscheidungsbehörde werde aufgefordert, der Bauherrschaft Vorschläge zu unterbreiten, welche Massnahmen zur Instandsetzung des Gebäudes erforderlich seien, um weiterhin eine Nutzung zu gewährleisten. Der Beschwerdeführer reichte eine Stellungnahme vom 1. Oktober 2024 ein und hielt darin an den Rechtsbegehren gemäss Beschwerde fest. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.