4. Mit Verfügung vom 10. September 2024 wurde der Grundeigentümer der Parzelle Eggiwil Grundbuchblatt Nr. I.________ von Amtes wegen am Verfahren beteiligt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Auch die weiteren Verfahrensbeteiligten erhielten nochmals Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 27. September 2024 schloss sich der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte den Ausführungen in der Beschwerde an. Die Gemeinde reichte ein «Plädoyer zur Beschwerdesache» vom 27. September 2024 ein und führt darin unter dem Titel «Antrag» aus, sie spreche sich ausdrücklich gegen einen Abbruch des Wochenendhäuschens aus.