3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 10. Juli 2024 beantragt das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 16. Juli 2024 die Abweisung der Beschwerde. Vom TBA OIK IV sowie von der Gemeinde ging trotz gewährter Möglichkeit keine Stellungnahme ein.