Die Fläche ist zu renaturieren. Die Wiederherstellungsmassnahmen sind bis 60 Tage nach der Rechtskraft dieses Entscheids abzuschliessen.» Gleichzeitig drohte es die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 2. Gegen diesen Gesamtentscheid mit Wiederherstellungsverfügung vom 28. Mai 2024 reichte der Beschwerdeführer am 21. Juni 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt die folgenden Rechtsbegehren: