Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone, das Gebäude liegt zudem vollständig im Gewässerraum der Emme. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete auf eine Publikation und erteilte gestützt auf die negative Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 2. November 2022 sowie den negativen Amtsbericht Wasserbaupolizei des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) mit Gesamtentscheid vom 28. Mai 2024 den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wie folgt an: «Das Gebäude E.________ ist vollständig zurückzubauen, zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Die Fläche ist zu renaturieren.