1. Mit Entscheid vom 21. Juli 1962 erteilte die Gemeinde der damaligen Eigentümerschaft die Baubewilligung «zur Aufstellung eines Wochenendhäuschens auf Terrain der Eheleute C.________, E.________, im Emmevorland, als Fahrnisbaute». Nach Unwetterereignissen in den Jahren 2014 und 2021 nahm der Beschwerdeführer diverse Arbeiten am beschädigten Gebäude vor. 1/15 BVD 110/2024/81