42 Abs. 2 und 3 VRPG). Die Beschwerde vom 7. Juni 2024 wurde gemäss Eingangsstempel der Gemeinde Meiringen am 24. Juni 2024 eingereicht. Dass die Beschwerde zuvor der Post übergeben worden wäre, ist nicht ersichtlich. Sodann wurde die Beschwerde vom 21. Juni 2024 gemäss Stempel auf dem Couvert am 24. Juni 2024 der Post übergeben. Somit erfolgte die Einreichung der Beschwerden 14 Tage zu spät.