1. Der Beschwerdeführer reichte am 13. April 2023 bei der Gemeinde Meiringen ein nachträgliches Baugesuch für einen bereits erstellten, 1.80 m hohen Zaun für eine Hundezucht auf der Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. E.________ in der Landwirtschaftszone ein. Nachdem die Gemeinde dem Beschwerdeführer aufgrund der eingereichten Amts- und Fachberichte sowie Stellungnahmen den Bauabschlag mit Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in Aussicht stellte, reichte dieser eine Projektänderung ein, in der er vorsah, den bereits realisierten Zaun auf 1.20 m zu reduzieren.