reits ausdrücklich in den Berichten der I.________ AG, die die Beschwerdeführerinnen im vorinstanzlichen Verfahren eingereicht haben. Und es lässt sich auch dem Video entnehmen, das die Beschwerdeführerinnen im vorliegenden Verfahren eingereicht haben. Dieses zeigt, dass ein Lastwagen nach wie vor auf das Areal fahren kann. Dafür ist aber ein sorgfältig ausgeführtes und zeitintensives Fahrmanöver erforderlich, weil die vorhandene Einfahrt erkennbar zu schmal für das anliefernde Fahrzeug ist. Verantwortlich für allfällige Sicherheitsdefizite ist somit nicht die neue Bushaltestelle, sondern der mangelhafte Strassenanschluss der Beschwerdeführerinnen.