Für die Beurteilung, ob ein Strassenanschluss verkehrssicher ist, können die einschlägigen Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) als Entscheidhilfe beigezogen werden.30 Danach gilt insbesondere, dass Grundstückzufahrten so zu gestalten sind, dass durch die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge die Beeinträchtigung der Sicherheit und die Behinderung des Verkehrs auf öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen vermieden wird.31 Es ist daher Sache der Beschwerdeführerinnen, für einen genügenden normenkonformen und verkehrssicheren Strassenanschluss zu sorgen.32