Die Vorinstanz hat die Frage der Verkehrssicherheit im angefochtenen Entscheid zudem erneut geprüft und ist zum Schluss gelangt, dass der ursprüngliche Bauentscheid nicht im Widerspruch zu den im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Es kann vorab im Wesentlichen auf die überzeugende Beurteilung verwiesen werden. Die Verengung der Strasse im Bereich der Bushaltestelle dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dadurch sollen gefährliche Kreuzungs- und Überholmanöver im Bereich der Haltestelle unterbunden werden. Bei haltenden Bussen sind solche Manöver heikel, da hier grundsätzlich mit querendem Fussverkehr zu rechnen ist.