Ein Widerruf setzt deshalb voraus, dass die Ausführung des Bauvorhabens wesentliche schutzwürdigen Interessen verletzen würde.26 Hat eine gutgläubige Bauherrschaft im Vertrauen auf die erhaltene Baubewilligung bereits Dispositionen getroffen, die sie nicht ohne Nachteil rückgängig machen kann, insbesondere indem sie mit dem Bau begonnen oder sonst wie dafür erhebliche Arbeiten oder Kosten aufgewendet hat (Detailprojektierung, Materialeinkauf, Abschluss von Verträgen mit Bauunternehmen, aufwändige Bauplatzinstallationen usw.), so setzt der Widerruf voraus, dass überwiegende, besonders wichtige öffentliche oder private Interessen ihn gebieten.