Nicht jede mit einem ursprünglichen Mangel behaftete Baubewilligung kann zurückgenommen oder nach Eintritt der Rechtskraft zum Nachteil der Bauherrschaft geändert werden. Das würde die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Da die Baubewilligung aufgrund eines ausgebauten Verfahrens mit weitgehenden Prüfungs-, Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten zustande gekommen ist, darf sie nicht leichthin infrage gestellt werden. Ein Widerruf setzt deshalb voraus, dass die Ausführung des Bauvorhabens wesentliche schutzwürdigen Interessen verletzen würde.26