Rahmen des Baubewilligungsverfahrens schlicht nicht geprüft worden. Die Vorinstanz habe die Prüfung erst im angefochtenen Entscheid vorgenommen. Diese sei allerdings äusserst schmal ausgefallen. Die Baubewilligung beruhe auf Plänen über Schleppkurven, die nicht den Tatsachen entsprechen würden. Die konkrete Situation und die vorliegend vorgebrachte Problematik der Verkehrssicherheit sei in Tat und Wahrheit gar nie geprüft worden und stelle nun tagtäglich ein Verkehrssicherheitsdefizit dar.