4/10 BVD 110/2024/79 lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerinnen die Gründe, die ihrer Auffassung nach für den Widerruf der Baubewilligung bzw. die Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens sprechen, spätestens im Dezember 2022 kannten.20 Ihr Gesuch vom 12. Oktober 2023 um Widerruf der Baubewilligung wurde daher zu spät eingereicht. Es fehlt somit bereits an den Eintretensvoraussetzungen im engeren Sinn.