c) Die Beschwerdegegnerin bestreitet die Legitimation der Beschwerdeführerinnen. Sie macht insbesondere geltend, diese hätten sich am ursprünglichen Baubewilligungsverfahren nicht als Einsprecherinnen beteiligt. Die Beschwerdeführerin 2 ist Grundeigentümerin der Liegenschaften an der D.________ (Langenthal Gbbl. Nrn. B.________ und F.________). Beide Beschwerdefüh- 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion