1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 5. April 2022 ein Baugesuch ein für die Sanierung der G.________strasse, die Erstellung einer Bushaltestelle am H.________weg sowie die Umsetzung der Tempo-30-Zone. Die neue Bushaltestelle soll direkt gegenüber der Einfahrt in das Areal der Beschwerdeführerinnen an der K.________strasse (Langenthal Gbbl. Nrn. B.________ und F.________) erstellt werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben Anwohner des H.________wegs Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Oktober 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung. Diese erwuchs unangefochten in Rechtskraft.