III. Entscheid 1. Die Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gutgeheissen. Die Akten gehen zurück an die Gemeinde Köniz. Diese wird angewiesen, das nachträgliche Baubewilligungsverfahren im Sinne der Erwägungen fortzusetzen und unverzüglich mit einem Bauentscheid abzuschliessen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde Köniz hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 2306.40 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung