Diese Frage kann und muss offengelassen werden. Es ist Sache der Gemeinde, dies im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens zu prüfen und dieses unverzüglich mit einem Entscheid in der Sache abzuschliessen, wobei sie die einschlägigen Ordnungsfristen zu beachten hat. 3. Kosten