rens nicht einverstanden. Er verlangte, das Verfahren sei unverzüglich weiterzuführen um dem Projekt sei der Bauabschlag zu erteilen. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 forderte der Beschwerdeführer die Gemeinde auf, innert 14 Tagen den Sistierungsentscheid zu fällen. Eine Reaktion der Gemeinde auf diese beiden Schreiben ist nicht aktenkundig. Am 25. März 2024 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, er trete nicht in Verhandlungen ein. Das Verfahren sei daher unverzüglich weiterzuführen und dem Projekt sei der Bauabschlag zu erteilen. Am 14. Mai 2024 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an die Gemeinde und ersuchte sie um Erlass einer Verfügung innert 14 Tagen.