Anders als mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. Dezember 2020 angekündigt, schloss die Gemeinde das nachträgliche Baubewilligungsverfahren nicht ab. Sie erliess auch keine verfahrensleitende Verfügung, sondern wartete offenbar, bis die Bauherrschaft am 14. Juli 2021 einen Bericht über die Umweltauswirkungen einer höheren Fahrtenzahl einreichte und eine Erhöhung der Fahrtenzahl auf 4000 Fahrten DTV beantragte. Auch nach Eingang dieses Projektänderungsgesuchs sind keine weiteren Verfahrensschritte aktenkundig. Dem Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Oktober 2022 lässt sich vielmehr entnehmen, dass dieser mehr als ein Jahr auf einen Entscheid in der Sache gewartet hatte.