c) Das nachträgliche Baugesuch wurde am 3. August 2020 eingereicht. Das Verfahren dauert somit bereits mehr als vier Jahre. Die Gemeinde nahm das Verfahren zwar zu Beginn recht zügig an die Hand und holte Ende August 2020 einen Fachbericht des AGR ein. Dieser lag Ende Oktober 2020 vor. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. Dezember 2020 wies die Gemeinde die Bauherrschaft darauf hin, dass sie beabsichtige, den Bauabschlag ohne Bekanntmachung zu erteilen. Zudem gab sie Gemeinde den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15. Januar 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Vorgehen der Gemeinde nicht zu beanstanden.