Der Beschwerdeführer ist eine juristische Person, welche laut ihren Statuten rein ideelle Zwecke verfolgt. Er setzt sich namentlich für eine sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen und eine minimale Umweltbelastung ein. Er ist somit eine private Organisation nach Art. 35a 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 4 Vgl. Markus Müller, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 49 N. 100