6 Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem liess es die Vollmacht des Beschwerdeführers verbessern. In ihrer Stellungnahme vom 10. Juli 2024 beantragt die Gemeinde Köniz die Abweisung der Rechtsverzögerungsbeschwerde. Die E.________ AG verzichtete stillschweigend auf eine Beteiligung am Verfahren. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen