Am 24. August 2023 reichte der Beschwerdeführer beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine baupolizeiliche Anzeige ein. Er machte insbesondere geltend, die Gemeinde habe parallel zum nachträglichen Baubewilligungsverfahren eine Vereinbarung abgeschlossen, mit der die umstrittenen Auflagen zur Baubewilligung vom 24. Juni 2005 zugunsten der Bauherrschaft abgeändert worden seien. Er beantragte unter anderem, die Gemeinde sei anzuweisen, über das nachträgliche Baugesuch zu entscheiden.