4. Mit Verfügung vom 13. März 2023 teilte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten mit, sie überarbeite derzeit die Überbauungsordnung Juch/Hallmatt. Deshalb beabsichtige sie, das nachträglichen Baugesuches für drei Jahre zu sistieren. Sie gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Am 24. März 2023 beantragte der Beschwerdeführer eine erste Fristerstreckung, da Parteien Vergleichsgespräche führen würden. In der Folge ersuchten der Beschwerdeführer und die Bauherrschaft die Gemeinde mehrmals um Fristerstreckung. Am 24. August 2023 reichte der Beschwerdeführer beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine baupolizeiliche Anzeige ein.