3. Am 31. August 2020 sandte die Gemeinde das nachträgliche Baugesuch an die Abteilung Kantonsplanung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Prüfung. Im Fachbericht «Verkehrsintensive Vorhaben (VIV)» vom 27.Oktober 2020 beantragte das AGR, dem nachträglichen Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu verweigern. Der Fachmarkt sei seinerzeit als nicht verkehrsintensives Vorhaben mit diversen Auflagen bewilligt worden. Die aktuelle Fahrtenerhebung zeige jedoch, dass es sich um ein verkehrsintensives Vorhaben handle. Das ursprünglich bewilligte Vorhaben habe eine wesentliche Änderung erfahren und sei demzufolge nach den heute geltenden Bestimmungen zu beurteilen.