Am 27. August 2020 teilte die Gemeinde dem Rechtsamt mit, ein nachträgliches Baugesuch sei eingegangen. Mit Schreiben vom 22. September 2020 teilte die Gemeinde mit, sie werde auf das nachträgliche Baugesuch eintreten. Mit Verfügung vom 23. September 2020 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige, Verfahren abzuschreiben und keine Verfahrenskosten zu erheben. Es gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Kostenverlegung der Parteikosten zu äussern. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 verzichten die Beschwerdeführerinnen auf eine Stellungnahme. Mit Abschreibungsverfügung vom 21. Oktober 2020 stellte das