4 der Verfügung). Trotz früherer Zustellung dieser Verfügung musste der anwaltlich vertretenen Beschwerdeführerin daher bewusst sein, dass diese zusammen mit dem Gesamtentscheid als eröffnet gilt und zu diesem Zeitpunkt von beschwerdelegitimierten Personen angefochten werden kann. Dass der Beschwerdeführerin diese Verfügung bei Eröffnung des Gesamtentscheids nicht nochmals zugestellt 5 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). 6 Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Direktion für Inneres und Justiz (Or- ganisationsverordnung DIJ, OrV DIJ; BSG 152.221.131).