Sie habe darauf vertrauen dürfen, dass die Gemeinde gemäss all den rechtlichen Vorgaben des Kantons die Sache rechtmässig entscheiden werde. Erst mit dem Gesamtentscheid vom 6. Mai 2024 habe sie aber feststellen müssen, dass die Gemeinde sämtliche bundesrechtlichen Vorgaben ignoriere und verschiedenste bauliche Anlagen ausserhalb der Bauzone widerrechtlich nachträglich erstmals bewillige. Sie nun mangels Bemerkungen im nachträglichen Baugesuch nicht mehr als legitimiert zu betrachten, nach dem sie seit Jahren im Verfahren sei, wäre überspitzter Formalismus.