Die Beschwerdeführerin hat gegen das vorliegend strittige Bauvorhaben, welches anfangs März 2024 ordnungsgemäss publiziert wurde und während einem Monat auflag, unbestrittenermassen keine Einsprache erhoben. Nachdem das Rechtsamt mit seiner Verfügung vom 17. Juni 2023 die Legitimation der Beschwerdeführerin im Rahmen einer summarischen Prüfung in Frage stellte und der Beschwerdeführerin Gelegenheit gab, sich hierzu zu äussern, führte diese in ihrer Eingabe vom 16. August 2024 aus, sie sei seit Jahren in diesem Verfahren, welches mit ihrer baupolizeilichen Anzeige vom 26. Januar 2021 begonnen habe.